Leistungen

Öffentlich-rechtliche Vermessung in Berlin

  • Herstellung Amtlicher Lagepläne für Bauanträge
  • Erarbeitung von Teilungsentwürfen
  • Teilungsvermessungen
  • Grenzherstellung und Abmarkung
  • Feinabsteckung baulicher Anlagen
  • Absteckung baurechtlicher Linien
  • Kontrollvermessung baulicher Anlagen und baurechtlicher Linien
  • Grenz-, Lage- und Höhenbescheinigungen Gebäudevermessungen
  • Bearbeitung von Bebauungsplänen
  • Beratung zu Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Liegenschaftsrecht und vermessungstechnischen Fragen 

Ingenieurvermessung allerorts

  • Beweissicherungsmessungen
  • Verformungsgerechtes Gebäudeaufmaß
  • Gebäudeinnenaufmaß nach DIN 277, WFlVO oder gif-RL
  • Bauvorbereitende und baubegleitende Vermessungen
  • Herstellung von Lage-, Höhen- und Bestandsplänen
  • Absteckungen
  • GPS-Messungen
  • Leitungsaufmaß, Schachtkataster
  • Massenberechnungen
  • Abrechnungsvermessungen für Straßen- und Tiefbau
  • Photogrammetrische Fassaden- oder Bestandserfassung und Dokumentation
  • Herstellung von Bildplänen
  • Vermessungsarbeiten aller Art

Weitere Tätigkeitsbereiche

  • Grundstückswertermittlung
  • Beratungsleistungen rund um das Grundstück und das Bauvorhaben
  • Bearbeitung von GIS-Projekten
  • Herstellung thematischer Karten
  • Gutachterliche Tätigkeit 
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Weitere Informationen

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes Berlin sind nach dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin Vermessungsstellen des Landes. Sie arbeiten auf der Grundlage der ÖbVI-Berufsordnung.
Sie sind staatlich beliehen, freiberuflich tätig und befugt, Tatbestände an Grund und Boden zu beurkunden, die sie durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt haben.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure wirken an der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters sowie für Zwecke der Raumplanung und der städtebaulichen Entwicklung mit. Sie sind darüber hinaus beratend und gutachterlich tätig.
Aufsichtsbehörde für ihre öffentlich-rechtlichen Arbeiten ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Für die Aufgaben, die keinen öffentlich-rechtlichen Charakter haben, unterliegen sie der Fachaufsicht durch die Baukammer Berlin, bei der sie Pflichtmitglied sind.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind verpflichtet, ihre Tätigkeit, eigenverantwortlich, unabhängig und gewissenhaft auszuüben.

Das Honorar für die öffentlich-rechtlichen Aufgaben wird nach der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bestimmt. Für alle übrigen Aufgaben werden die Kosten in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vereinbart.

Wir sind in Kostenfragen um höchste Transparenz bemüht, beraten Sie im Vorfeld Ihrer Arbeiten gern ausführlich und erstellen die notwendigen Kostenübersichten.